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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fahrner Overland

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrner Overland GmbH

Grundlagen / Geltungsbereich:

  • Für internationale und innerösterreichische Straßengütertransporte kommt die CMR zur Anwendung, wobei ergänzend die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp), kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, als vereinbart gelten.
  • Generell gilt die Vereinbarung Österreichischen Rechts mit Ausschluß der Bestimmungen des IPR.
  • Sonstige speditionelle Leistungen erbringen wir ausschliesslich auf Basis der AÖSp. Die Vereinbarung einer Wert- und Interessendeklaration ist ausnahmslos in keinem Fall möglich.
  • Allen Vertragsvereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Fahrner Overland liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde, auch wenn im Zuge von Zusatzvereinbarungen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
  • Etwaige in unseren Angeboten angeführte ca. Liefertermine entsprechen gängigen Regellaufzeiten, eine Lieferfristgarantie ist ausgeschlossen.
  • Im Falle des Eintritts von „Höherer Gewalt“ besteht ein genereller Haftungsausschluss und die Gültigkeit der bestehenden Tarife kann/muss ausgesetzt werden.
  • Als Gerichtsstand gilt ausschließlich das Landesgericht für ZRS Graz, Österreich.
  • Unsere Angebote sind freibleibend bis zum Fixabschluß und wenn nicht ausdrücklich anderweitig definiert, für 14 Tage gültig.
  • Frachtzahler ist jeweils der Angebotsempfänger.
  • Alle etwaige, nicht auf unser Verschulden zurückzuführende Kosten und/oder Zusatz- bzw. Sonderleistungen, werden separat in Rechnung gestellt. (z.B.: Stehzeiten gemäß Vereinbarung)
  • Wie international üblich, werden unsere LKW mit einem Fahrer besetzt. Gegen Zusatzvergütung und besteht die Möglichkeit, einen zweiten Fahrer zu stellen.
  • Unsere Angebote und Abrechnungen erfolgen, wenn nicht anderweitig vereinbart, in Euro.
  • Alle in unseren Angeboten angeführten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich MWST.
  • Unsere Angebote, Berichte sowie Abrechnungen und der damit einhergehende Schriftverkehr sind vertraulich und dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung weitergeleitet bzw. ausgehändigt werden.
  • Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind unsere Angebote ausschließlich für normales Kaufmannsgut, kein Gefahrgut gültig. Waffen, Kriegsgüter, Wertsendungen, lebende Tiere, Leichen, Pharmazeutische Produkte, Kühlgut und/oder weitere mit zusätzlichen Anforderungen bzw. Risiken verbundene Lieferungen sind explizit im Zuge der Anfrage anzuführen bzw. in einigen Fällen vom Transport gänzlich ausgeschlossen.
  • Unsere Frachtrechnungen werden grundsätzlich in elektronischer Form übermittelt.
  • Zahlungsziel: 10 Tage nach Rechnungserhalt (wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart)

Ergänzung Beratungsleistungen:

  • Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird schriftlich vereinbart.
  • Fahrner Overland ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. Der Mitarbeiter des Auftragnehmers ist sofern nicht explizit anders vereinbart, nicht an einen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
  • Fahrner Overland haftet dem Auftraggeber für Schäden ausgenommen Personenschäden, nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
  • Etw. Schadensansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat im Bedarfsfall den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
  • Fahrner Overland ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen.
  • Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen, ist Fahrner Overland von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit.